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Sachkundeprüfung gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO)(download pdf) unsere AGBsDas Bewachungsgewerbe wächst immer mehr an und ist für die Zukunft ein sicherer Arbeitsplatz. Außerdemkann es als die kürzeste Ausbildung bezeichnet werden, die man zurzeit absolvieren kann. Und wenn ersteinmal der Grundstein gelegt ist, gibt es noch mehr Möglichkeiten sich weiter zu qualifizieren.Doch um die interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeiten eines Sicherheitsmitarbeiters ausführenzu können, müssen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Für das Bewachungsgewerbe istin § 34 Gewerbeordnung (GewO) die gewerbsmäßige Bewachung von Leben und Eigentum eindeutigund ausführlich definiert. Durch die gesetzlichen Vorgaben müssen Sicherheitsmitarbeiter generelleine Sachkundeprüfung vor der IHK ablegen. Insbesondere wird die Sachkundeprüfung gem. § 34a derGewerbeordnung verpflichtend vorgeschrieben, um folgende Tätigkeiten als Mitarbeiter imBewachungsgewerbe ausführen zu dürfen:1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreife, Bahnhöfe, Einkaufszentren)2. Schutz vor Ladendieben3. Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken4. Bewachungen von Gemeinschaftsunterkünften oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion5. Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender FunktionDie bloße Unterrichtung nach § 34a GewO ist nicht ausreichend, um in den oben genannten Bereichen derSicherheitsbranche tätig zu werden! Dahingegen ist man befähigt grundsätzlich in allen Bereichen derSicherheitsbranche tätig sein zu dürfen, wenn man eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung vor derIndustrie- und Handelskammer nachweisen kann. Auch wird die Sachkundeprüfung nach §34a GewOimmer öfter vom Auftraggeber als Mindestqualifikation verlangt, allein schon als Qualitätsmerkmal.Dauer:Um optimal auf die bevorstehende Sachkundeprüfung vorbereitet zu sein, findet bei uns die Schulung an 10 Tagen a 8 Unterrichtseinheiten statt.Ebenso wird für 3 Tage a 6 Unterrichtseinheiten eine intensive Vorbereitung auf die mündliche Prüfung angeboten, da dies noch einmal eine andere Prüfungssituation ist.Schulungstermine und Zeiten sind im Menü Termine zu finden.Inhalte:Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Verfahrensrecht, Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherheitsdienste, Umgang mit Menschen - insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, Grundzüge der Sicherheitstechnik, SonstigesUnterlagen:Es wird mit Präsentationen gearbeitet, bitte Block und Stift mitbringen. Außerdem werden mit Testbögen Prüfungsmöglichkeiten simuliert und ausgewertet. So kann der Stand des Wissens eingeschätzt werden.Ort:Die Schulung findet im Sportstudio THE BASE in Gelsenkirchen statt.Voraussetzungen:Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind dringend notwendig, da die oftmals schwierig formulierten Fragen und Antwortmöglichkeiten im schriftlichen Sach-kundetest verstanden werden müssen. Auch in der mündlichen Prüfung muss auf die zu den verschiedenen Themengebieten gestellten Fragen frei in deutscher Sprache geantwortet werden.Abschluss:Der Lehrgang wird mit einer Auswahl an Testfragen abgeschlossen. Diese haben allerdings keine Wertung, sollen aber intensiv auf die Art der schriftlichen und mündlichen Prüfung vor der IHK vorbereiten.Kosten:Für die 10-tägige Schulung für die schriftliche Prüfung 480,- Euro pro PersonFür das 3-tägige intensive Coaching für die mündliche Prüfung 180,- Euro pro Person